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Auslaufmodell Erziehungsgeld

Seit 2001 regelt ein neues Gesetz das Erziehungsgeld sowie den Erziehungsurlaub für nach dem 01.01.2001 geborene Kinder. Alleinerziehende bzw. Eltern mit geringem Einkommen können Erziehungsgeld beantragen. Anspruch haben Alleinerziehende, deren Einkommen 13.500 €, nicht übersteigt. Bei Eltern mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat bei 16.500 €. Für zwei Jahre können monatlich maximal 300 € in Anspruch genommen werden. Wer nur für ein Jahr Erziehungsgeld benötigt, erhält bis zu 450 € monatlich. Anlaufstelle für Beratung und Antragstellung zum Bundeserziehungsgeld bzw. Landeserziehungsgeld ist die Stadt, d.h. das Bürgeramt bzw. Bürgermeisteramt.

Bei der Berechnung des Einkommens von Eltern behinderter Kinder werden besondere Freibeträge bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils gewährt.

Achtung: Ab dem 01.01.2007 wird das sogenannte Elterngeld das Erziehungsgeld ablösen.


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erziehungsgeld.php, Stand 18.05.2018
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