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Aufgepasst bei neuen Wahltarifen der Krankenkassen: Mütter- und Mutter-Kind-Kuren können trotz Pflichtleistung wegfallen

10.07.2007, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW)

Mütter- und Mutter-Kind-Kuren sind oftmals nicht Bestandteil der neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb fordert das Müttergenesungswerk alle Versicherten auf, bei einem Tarifabschluss genau darauf zu achten, welche gesundheitlichen Leistungen eingeschlossen sind.

Mütter- und Mutter-Kind-Kuren sind oftmals nicht Bestandteil der neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb fordert das Müttergenesungswerk alle Versicherten auf, bei einem Tarifabschluss genau darauf zu achten, welche gesundheitlichen Leistungen eingeschlossen sind.

"Mütter- und Mutter-Kind-Kuren sind mit der Gesundheitsreform Pflichtleistungen der Krankenkassen. Bei den neuen Wahltarifen können die Kassen allerdings selbst entscheiden, welche Leistungen inbegriffen sind. Wir stellen mit Sorge fest, dass einige der neuen Tarife Mütter- und Mutter-Kind-Kuren ausschließen", sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. "Deshalb unsere dringende Empfehlung: Wer sich für einen Wahltarif einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden möchte, sollte dies nicht übereilt tun sondern prüfen, was wirklich drin steckt. Gerade bei der Vorsorge und Rehabilitation von Müttern bzw. Müttern und ihren Kindern, können die Auswirkungen weitgehend sein – für den Geldbeutel und die Gesundheit", warnt Schilling vor möglichen Konsequenzen. Der Erfolg der Gesundheitsreform, die Verankerung der Kurmaßnahmen als Pflichtleistung, werde ausgehöhlt, wenn Versicherte plötzlich feststellen, dass sie aufgrund ihres Wahltarifs selbst für die Kosten aufkommen müssen. Deswegen sieht das Müttergenesungswerk nun seine Aufgabe darin, diese Entwicklung weiter zu beobachten und darüber aufzuklären, was die Neuerungen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren bedeuten, so Anne Schilling.

Wahltarife stellen Versicherte vor neue Herausforderungen
Seit dem 1. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten ein breites Spektrum an Wahltarifen anzubieten. Versicherte können dann individuell entscheiden, welchen Tarif sie wählen. Die Herausforderung: Versicherte sollten sich gut informieren, denn mit der Entscheidung für einen Wahltarif binden sie sich für drei Jahre – nicht nur an den Tarif, sondern auch an die Kasse selbst.

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des Müttergenesungswerkes
Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden von Müttern bleibt dabei im stressigen Alltag oft auf der Strecke. Die komplexen Gesundheitsprobleme, unter denen Mütter leiden, können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das Müttergenesungswerk mit seinem ganzheitlichen, stationären Gesundheitsangebot an. Während eines längeren Zeitraums von in der Regel drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation von Müttern außerhalb des häuslichen Umfelds.

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2007-07-10_mutterkindkur-im-krankenkassenwahltarif.php, Stand 18.05.2018
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