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News - Nachrichten für Studenten mit Kind

Mutter-Kind-Kur, Mütterkur, Vater-Kind-Kur, Väterkur jetzt einfacher zu beantragen

05.02.2007, Müttergenesungswerk

Durststrecke beendet: Erfolg für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Das Müttergenesungswerk (MWG) sieht in der vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsreform deutliche Verbesserungen für Mütter- und Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen.

Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen, können aufatmen. Mit der neuen Gesundheitsreform treten Regelungen in Kraft, die Müttern den Zugang zu einer Kur erleichtern. Dazu gehört der neue Rechtsstatus als Pflichtleistung und die Aufnahme in den Risikostrukturausgleich, mit dem es sich für Krankenkassen nicht mehr "lohnt", an Kuren zu sparen. Dazu gehört auch der erleichterte Zugang, weil der Grundsatz "ambulant vor stationär" bei diesen Kuren explizit nicht gilt sowie die Verpflichtung der Krankenkassen, eine Statistik über die Anträge und deren Erledigung zu führen. Darüber hinaus soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen ab 2008 die Anträge nur noch in Stichproben prüfen.

"Wir erwarten eine deutliche Zunahme an Anträgen und v. a. ein erleichtertes Antragsverfahren für Mütter", so Marlene Rupprecht, Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks.

Das Müttergenesungswerk sieht die Mütter- und Mütter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen als Gewinnerinnen der Reform. Nach einer jahrelangen Durststrecke für Mütter, ÄrztInnen, BeraterInnen und Einrichtungen, in der die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihre Ausgaben in diesem Bereich fast halbiert hat, sind die neuen Regelungen für Marlene Rupprecht "ein klares politisches Votum für den Erhalt und die Sicherung von diesen – familienpolitisch einzigartigen – Maßnahmen."

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2007-02-05_mutter-kind-kur.php, Stand 18.05.2018
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