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Sonderurlaub für Eltern
Unter Umständen (§ 14 Abs. 1 LGG und § 50 BAT/§ 55 MTArb) besteht für Eltern ein Anspruch auf Sonderurlaub ohne Vergütung. Dieser Urlaub kann genutzt werden, um ein Kind unter 18 Jahren zu betreuen. Grundsätzlich kann Sonderurlaub für insgesamt fünf Jahre gewährt werden. Eine verbindliche Verlängerung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubes zu beantragen; die vorzeitige Beendigung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.
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